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LG Hanau, 20.04.2011 - 1 O 1029/09 |
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Verfahrensgang
- LG Hanau, 20.04.2011 - 1 O 1029/09
- OLG Frankfurt, 21.10.2011 - 8 U 97/11
- BGH, 07.02.2013 - IX ZR 218/11
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 21.10.2011 - 8 U 97/11
Auswirkung der Insolvenzeröffnung auf noch offene Erfüllungsansprüche aus …
Auf die Berufung des Klägers wird das am 20.4.2011 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Hanau (1 O 1029/09) abgeändert.die Beklagte unter Abänderung des am 20.4.2011 verkündeten Urteil des Landgerichts Hanau (1 O 1029/09) zu verurteil, an den Kläger als Insolvenzverwalter der X GmbH 335.520 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.11.2009 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 3.147,80 EUR netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.11.2009 zu zahlen.